Option 1: Einer übernimmt
Eine Seite bleibt im Haus und zahlt die andere aus. Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach dem Verkehrswert abzüglich der noch offenen Restschuld, anteilig nach den Eigentumsverhältnissen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Bank den ausziehenden Partner aus der Mithaftung entlässt – sie wird die Bonität des verbleibenden Eigentümers neu prüfen.





