01 Behalten und selbst nutzen
Sie ziehen ein – allein, mit Familie, vielleicht erst später. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das auch steuerlich vorteilhaft sein.
Wir begleiten Sie sachlich und in Ihrem Tempo durch die Entscheidungen, die jetzt anstehen – ohne Verkaufsdruck, ohne Hektik.
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Wo Sie gerade stehen
Eine Immobilie zu erben heißt selten, dass schnelle Antworten gefragt sind. Was es heißt: eine Reihe von Fragen ordnen, die alle gleichzeitig auftauchen.
Was passiert mit dem Haus? Was sagen die Geschwister? Was will das Finanzamt? Welche Fristen sind wichtig, welche nicht? Und – muss überhaupt verkauft werden?
Bei den meisten dieser Fragen gibt es keine pauschal richtige Antwort. Es gibt eine Antwort, die zu Ihrer Situation, Ihrer Familie und Ihrer Lebensplanung passt. Diese gemeinsam zu finden, ist unsere Arbeit.
Was möglich ist
Welcher der richtige ist, hängt von vielem ab – Ihrer finanziellen Situation, der Konstellation in der Familie, dem Zustand der Immobilie. Was zählt: Sie haben mehr Optionen, als oft gedacht wird.
Sie ziehen ein – allein, mit Familie, vielleicht erst später. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das auch steuerlich vorteilhaft sein.
Die Immobilie bleibt im Familienbesitz und erwirtschaftet Einnahmen. Voraussetzung ist ein realistisches Bild von Zustand, Markt und laufenden Kosten.
Der Erlös wird verteilt, eine offene Konstellation wird geklärt. Wir kümmern uns um die Vermarktung und den gesamten Verkaufsprozess.
Wenn Sie aus einer Erbengemeinschaft aussteigen möchten, ohne die anderen zu blockieren – Ihr Anteil kann separat veräußert werden.
Wir drängen niemanden zum Verkauf. Wer sich gegen einen Verkauf entscheidet, ist bei uns genauso richtig wie jemand, der ihn vorbereiten will. Was wir bieten, ist Orientierung – damit die Entscheidung Ihre eigene bleibt.
Die Grundlage jeder Entscheidung
Diese Frage steht früher oder später im Raum – ob für die Auseinandersetzung mit Miterben, das Finanzamt oder die eigene Entscheidungsfindung. Was die richtige Form der Wertaussage ist, hängt vom Zweck ab.
Eine erste Einschätzung kann ein Gespräch sein. Eine fundierte Bewertung braucht eine Begehung. Eine belastbare, nachvollziehbare Wertaussage – etwa für das Finanzamt oder eine Erbauseinandersetzung – braucht ein Sachverständigengutachten.
Schritt für Schritt
Jeder Erbfall ist anders – aber in den meisten Fällen folgen die Schritte einer ähnlichen Logik. Nicht alle müssen sofort erfolgen.
Antworten in der Tendenz – konkrete Aussagen für Ihre Situation entstehen am besten im Gespräch.
In aller Regel: nein. Eine geerbte Immobilie löst keinen Zeitdruck aus, der über die ohnehin geltenden Fristen für Erbschein, Grundbuchberichtigung und Steuerangelegenheiten hinausgeht. Wer überlegt, wer wartet, wer abwägt – tut nichts Falsches.
Was sich allerdings lohnt: einige Punkte zeitnah zu klären, damit später nicht unnötige Kosten oder Versäumnisse entstehen. Welche das sind, schauen wir uns gerne im Erstgespräch an.
Das hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Nachlasses ab. Für nahe Angehörige sind Freibeträge so bemessen, dass viele Erbschaften ganz steuerfrei bleiben. Für entferntere Verwandtschaft kann es schnell relevant werden.
Bei selbstgenutzten Immobilien gibt es zusätzlich Sonderregelungen, die Steuerfreiheit ermöglichen können. Welche genau – das ist Einzelfall-Beratung.
Die konkreten Werte und Bedingungen ändern sich gelegentlich. Wir verweisen für die abschließende Steuerprüfung auf einen Steuerberater und arbeiten bei Bedarf mit erfahrenen Kollegen in der Region zusammen.
Erbengemeinschaften sind anfällig für Konflikte – das liegt in ihrer Natur, denn sie sind als vorübergehende Gemeinschaft angelegt. Wichtige Entscheidungen über die Immobilie brauchen meist die Zustimmung aller, einzelne Miterben können also blockieren.
In den meisten Fällen findet sich eine Lösung im Gespräch: ein Miterbe übernimmt und zahlt die anderen aus, alle verkaufen gemeinsam, oder ein einzelner verkauft seinen Erbteil. Eine professionelle Bewertung schafft hier oft die sachliche Grundlage, auf der überhaupt erst ein Gespräch möglich wird.
Eine Teilungsversteigerung ist der absolute Notausgang – für alle Beteiligten meist die schlechteste Lösung. Sie kommt deutlich seltener vor, als oft befürchtet.
Geerbte Häuser bringen oft energetische Hausaufgaben mit – veraltete Heizungen, ungedämmte Dächer, alte Fenster. Welche dieser Punkte gesetzliche Pflicht sind und welche Empfehlung, hängt vom Einzelfall ab: Baujahr, Nutzung, Eigentümerwechsel und der jeweils aktuellen Gesetzeslage.
Wichtig: Die Regeln in diesem Bereich werden gerade überarbeitet. Was heute gilt, ist morgen vielleicht anders – und das ist eher Chance als Risiko, wenn man die Optionen kennt.
Wir können einordnen, was relevant ist, und vermitteln bei Bedarf einen unabhängigen Energieberater.
Das Finanzamt ermittelt den Wert einer geerbten Immobilie zunächst selbst – nach pauschalen Verfahren, ohne Besichtigung. Diese Berechnung kann den tatsächlichen Wert über- oder unterschätzen.
Wenn der Finanzamtswert spürbar höher liegt als der realistische Marktwert – etwa wegen Sanierungsstau, Lage-Nachteilen oder besonderen Umständen –, kann ein Sachverständigen-Gutachten den niedrigeren Wert nachweisen und damit Steuern reduzieren. Ob sich das lohnt, ist eine Rechnung, die wir gerne mit Ihnen aufmachen.
Auch innerhalb einer Erbengemeinschaft ist ein neutrales Gutachten oft Gold wert – als objektive Grundlage, auf die sich alle einigen können.
Das Erstgespräch sowie eine erste Einschätzung Ihrer Situation sind für Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Auch eine Marktwert-Indikation im Hinblick auf eine mögliche Vermarktung ist bereits im Maklerauftrag enthalten.
Zusätzliche Kosten entstehen nur dann, wenn eine ausführliche schriftliche Wertermittlung gewünscht wird. Den Umfang und den damit verbundenen Aufwand stimmen wir selbstverständlich vorab transparent mit Ihnen ab.
Im Falle einer späteren Vermarktung fällt die ortsübliche Maklerprovision an, die zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird.
Ihre Begleitung
Je nachdem, was Ihre Situation gerade braucht: persönliche Begleitung mit Bewertungs-Kompetenz, oder zusätzlich ein ausführliches Sachverständigen-Gutachten.
Lassen Sie uns sprechen
Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu und sortieren mit Ihnen die Fragen, die jetzt wirklich relevant sind. Persönlich, telefonisch oder per E-Mail – ganz wie es Ihnen lieber ist.
Hinweis: Diese Seite gibt eine Orientierung zu den typischen Fragen rund um geerbte Immobilien. Sie ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Welche Regeln und Fristen für Ihre Situation gelten, ist Einzelfall-Beratung – im Erstgespräch grenzen wir gemeinsam ein, wo zusätzlich ein Steuerberater oder Fachanwalt hinzugezogen werden sollte.